Was möchte die Naturheilkunde / Komplementärmedizin erreichen?

Die Naturheilkunde lässt sich im Gegensatz zu Methoden der sog. Alternativmedizin in ihrer Wirkungsweise meist wissenschaftlich belegen.

Die Anwendung der Naturheilkunde gehört in die Hand von Ärzten, die mit den Lehren der Schulmedizin vertraut sind.

Zur „klassischen“ Naturheilkunde zählen im Allgemeinen die folgenden Naturheilverfahren:

  • Phytotherapie – Einsatz von Pflanzenwirkstoffen
  • Hydrotherapie und Balneotherapie – Wasseranwendungen (Wärme- und Kältetherapie)
  • Bewegungstherapie
  • Diätetik – Unterstützung der Behandlungen durch eine gesunde Kost und eine dem Krankheitsbild angepasste Diät
  • Ordnungstherapie – Strukturierung der äußeren und inneren Lebensordnung, um die Gesundheit von Körper, Geist und Seele auf eine positive Art zu beeinflussen.

Definitionen

Die Schulmedizin ist  eine Bezeichnung, die sich ständigem Wandel unterzieht. Die Schulmedizin in der Antike (Indien/Ägypten/Griechenland) beruhte in ihren Grundlagen auf reiner Empirie, also auf Erfahrung, die von Ärztegeneration zu Ärztegeneration weitergegeben wurde; oft als Geheimwissenschaft (Priesterärzte). So etwas wie klinische Studien oder „auf empirische Belege gestützte Heilkunde“ (engl.: evidence based medicine) gab es nicht. Im Mittelalter war die „Schulmedizin“ für Patienten eher lebensgefährlich, so sind z.B. durch den Aderlass viele Menschen gestorben, die ohne Aderlass noch länger gelebt hätten. 

Erst in den letzten zwei Jahrhunderten konnte sich die heutige „Schulmedizin“ durch neue Diagnose- und Therapieverfahren entwickeln. Neue Erkenntnisse wurden durch Forschungen gewonnen. Man darf aber nicht vergessen, dass sich unsere westlich geprägte Schulmedizin in vielen Dingen, z.B. von einer asiatischen Schulmedizin unterscheiden kann. Ein Beispiel hierfür ist die Akupunktur. Die Wirksamkeit ist unbestritten, aber es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, über welche Mechanismen die Akupunktur überhaupt wirken kann. 

Deshalb kann man mit Recht behaupten, dass alle Diagnose- und Therapieverfahren, für die es bislang keine ausreichenden Studien bzw. Erklärungen über ihre Wirkmechanismen gibt, als „Komplementärmedizin“ bezeichnet werden können. Wenn Komplementärmedizin vom Arzt verantwortungsvoll, vor allem „dem Patienten nicht schadend“, eingesetzt wird, kann sie ein Segen für den Patienten sein. 

Ein Beispiel hierfür ist die mikroprozessorgesteuerte Elektrostimulation des 10. Hirnnerven (Nervus Vagus) über das äußere Ohr. Vergleichsstudien haben die Wirksamkeit gegenüber einer konventionellen Akupunktur bei Schmerzen, Migräne und auch bei arterieller Verschlusskrankheit belegen können. Um dieses Verfahren  zu einer Therapiemethode der Schulmedizin zu befördern, würde es allerdings etliche klinische Studien erfordern, deren Kosten in zweistelliger Millionenhöhe liegen. Ein kleineres, mittelständisches Unternehmen kann sich derartige Studien nicht leisten. Deshalb wird dieses Verfahren auf längere Sicht  im Bereich der Komplementärmedizin angesiedelt bleiben.

Deshalb muss es die Pflicht des Schulmediziners sein, immer auch Therapieverfahren der Komplementärmedizin in sein Behandlungsspektrum aufzunehmen, um seinen Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können.

Da den wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden oft die von persönlichen Überzeugungen getragenen Komplementär-Behandlungsverfahren gegenüberstehen, ist nicht auszuschließen, dass man auf konträre Therapiebeispiele (Paradigmen) trifft. Deshalb sollte man eine „ökumenische Gemeinschaft“ von Schul- und Alternativmedizin kritisch betrachten, aber auf jeden Fall aufgeschlossen durchdenken.

Schulmedizin und Komplementärmedizin dürfen sich also nicht gegenseitig ausschließen, sondern müssen sich zum Wohle der Patienten ergänzen.