Der Wortlaut des Genfer Gelöbnisses:

  • Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

  • Ich werde meinen Lehrern die Achtung und Dankbarkeit erweisen, die ihnen gebührt.

  • Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.

  • Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.

  • Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.

  • Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.

  • Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.

  • Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.

  • Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.

  • Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre.

Das Genfer Gelöbnis ist eine modernisierte Fassung des „ Hippokratischen Eids“, der wohl um 460 bis 377 vor Chr. entstand.
Es handelt sich hier um eine rein ethische Grundlage ärztlichen Handelns, die nicht gesetzlich verankert ist.