Ausbildung zum Beruf der Hebamme

Eine Hebamme hat i.d.R. eine 3-jährige Ausbildung absolviert und erfuhr die praktische Ausbildung in einem Krankenhaus, bei einer freiberuflichen Hebamme oder in hebammengeleiteten Einrichtungen. 

In der Hebammenschule wird das theoretische Wissen vermittelt.

Eine Hebamme muss sich umfangreiche Kenntnisse/Wissen aneignen, so zum Beispiel:  

  • Kenntnisse über den Verlauf einer Schwangerschaft, 
  • Kenntnisse über Kindslagen und Geburtsphasen,
  • Kenntnisse bei einem nicht regelrechten Schwangerschaftsverlauf;  (Blutgruppenunverträglichkeit, Frühgeburt, Mehrlingsschwangerschaft) 
  • wie man den Geburtsverlauf überwacht sowie Geburtshilfe-Eingriffe vornimmt, die Wöchnerin und das Neugeborene versorgt,
  • wie man Apparate und Instrumente für die Geburtshilfe pflegt, wartet und anwendet und welche hygienischen Maßnahmen (Sterilisation, Desinfektion) zu ergreifen sind,
  • welche Lebens- und Reifezeichen ein Neugeborenes von sich gibt,
  • wie man Säuglinge wickelt, badet, ankleidet und füttert,
  • welche Maßnahmen bei Rückbildungsstörungen, Blutungen und Infektionen zu ergreifen sind 
    • wie man Schwangere berät und bei ärztlichen Maßnahmen assistiert
    • wie man mit Schwangeren, Wöchnerinnen und deren Angehörigen umgeht und sie betreut
    • wie man die Rückbildungs- und Heilungsvorgänge überwacht und zur Wochenbettgymnastik anleitet 
    • wie man Pflegemaßnahmen durchführt und die Patientin beobachtet,
    • wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie die verschiedenen Körperfunktionen ablaufen, welche biologischen Funktionen die menschlichen Organe haben,
    • welche Krankheitsursachen und Krankheiten es gibt, wie man Krankheiten vorbeugt, wie sie diagnostiziert und behandelt werden
    • wie man Arzneimittel dosiert und verabreicht
    • wie man in Notfällen Erste Hilfe leistet
    • wie man den Geburtsvorgang dokumentiert

Durch weiterreichende Zusatzkenntnisse kann sich eine Hebamme die Fachholschulreife erarbeiten.